Straßenverkehr auf Juist
Gleiche Regeln wie auf dem Festland - nur mit Pferden
Auf Juist gelten dieselben rechtlichen Rahmenbedingungen wie auf dem Festland. Die StVO hat uneingeschränkte Gültigkeit. Die Straßen sind Gespann-Fuhrwerken, Fahrrädern und den auf Juist zugelassenen Kraftfahrzeugen (u.a. Ärzten, Rettungswagen und Feuerwehr) vorbehalten. Bitte halten Sie sich nicht auf den Straßen auf, sondern nutzen Sie stattdessen die Bürgersteige und Fußwege. Auf den Geh- und Fußwegen herrscht ein striktes Radfahrverbot.
Ausnahmen
- Kinder bis zum vollendeten 8.Lebensjahr müssen mit mit ihren Fahrrädern die Gehwege nutzen
- Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr können mit ihren Fahrrädern die Gehwege nutzen
- Aufsichtspersonen dürfen Kinder (< 8 Jahre) begleiten
Bitte achten Sie auf die weiteren Verkehrsteilnehmer*innen und fahren Sie vorsichtig (Schrittgeschwindigkeit). Die Einhaltung der StVo wird durch die Polizei kontrolliert.
