Strandkörbe am Strand

Ruhezeiten im Kurort -
Regeln für Alle

Juist ist staatlich anerkanntes Nordseeheilbad - und damit Kurort. In Kurorten gelten ganz besonders strenge Regelungen zum Lärmschutz. Die Inselgemeinde hat dazu Regelungen in einer Lärmschutzverordnung erlassen. Dadurch wird ein ruhiger und ungestörter Aufenthalt für alle Gäste gewährt. 

Rücksichtnahme ist Pflicht

Oberstes Gebot im menschlichen Miteinander ist die Rücksichtnahme: Daher sollte sich jeder so verhalten, dass Unbeteiligte nicht gestört werden. Manchmal lässt sich Lärm jedoch nicht vermeiden, z.B. bei der Gartenarbeit. Hier sind jedoch die allgemeinen Ruhezeiten zu beachten.  Folgende Ruhezeiten gelten vom
20. März bis 31. Oktober:  
Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr und
Mittagsruhe von 13:00 Uhr bis 15.00 Uhr.

Während des übrigen Jahres gilt die Ruhezeit von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr (Nachtruhe).

"Bau(lärm)stopp" im Sommer

Ruhestörende Bauarbeiten sind während der Zeit vom 01. Mai bis zum 30. September eines jeden Jahres verboten. Während der übrigen Zeit sind die geltenden Ruhezeiten zu beachten. Lärmintensive Arbeiten müssen deshalb in den Wintermonaten durchgeführt werden.