Baustelle Feuerwehr von oben

Bauleitplanung

Die Bebauungspläne werden von der Gemeinde als Satzung aufgestellt. Sie legen fest, in welcher Art und in welchem Umfang Grundstücke bebaut und genutzt werden dürfen. Darüber hinaus regeln sie das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise sowie die zulässige Art der baulichen Anlagen.
Aus dem Bebauungsplan ist ersichtlich, welche Nutzung für ein Grundstück zulässig ist, welche Bauvorhaben realisierbar sind und welche bauplanungsrechtlichen Bestimmungen zu beachten sind. Zusätzlich ist darauf zu achten, dass die Bestimmungen der Zweckentfremdungssatzung und der Gestaltungssatzung eingehalten werden.

Die hier wiedergegebenen Satzungs-/Verordnungstexte werden entsprechend der jeweiligen Änderungsbeschlüsse des Gemeinderates fortlaufend und möglichst zeitnah aktualisiert.

Es besteht jedoch keine Gewähr für die korrekte Übertragung der Texte.

Maßgeblich sind immer die im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden veröffentlichten Rechtsvorschriften.

Hinweis: Bei vielen B-Plänen wurden mit den Jahren Änderungen vorgenommen. Daher achten Sie darauf, die Änderungen der Pläne (oftmals bezeichnet als "1. Änd.", etc.) ebenfalls zu berücksichtigen.