Maibaum wird auf dem Kurplatz aufgestellt

Gleichstellungsbeauftragte

Gleiches Recht für alle

 „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ 

So lautet der Text im Grundgesetz. Die Kommunen sind verpflichtet, dieses Recht umzusetzen. Dafür ist das Amt der Gleichstellungsbeauftragten mit besonderen Rechten ausgestattet und in das politisch administrative System eingebunden.   

Die soziale Wirklichkeit...

In vielen Familien tragen die Frauen immer noch den größten Anteil an der Kindererziehung und an der Arbeit im Haushalt. Der gesellschaftliche Wert der Familienarbeit erfährt oft wenig Anerkennung. Die finanzielle Absicherung im Alter ist bei vielen Frauen schlechter als bei Männern. Frauen sind häufig von Altersarmut betroffen. Frauen sind in Führungspositionen unterrepräsentiert. Oft werden sie bei gleicher Tätigkeit und Leistung geringer bezahlt. Im öffentlichen Leben sind Frauen in Parteien, Verbänden, gesellschaftlichen Funktionen und anderen wichtigen Organisationen stark in der Unterzahl. Häusliche Gewalt richtet sich vorwiegend gegen Frauen und Mädchen ist in unserer Gesellschaft traurige Realität. 

Ziel der Gleichstellungsarbeit

Ziel der Gleichstellungsarbeit ist es, Frauen und Männern gleiche  Entwicklungs- und Lebenschancen zu ermöglichen. Die Gleichstellungsbeauftragte arbeitet dafür innerhalb und außerhalb der Verwaltung als Interessenvertretung für Frauen. Ihre Aufgabe ist es Benachteiligungen abzubauen, und frauenfördernde Maßnahmen durchzusetzen.

Die Stelle der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten bei der Inselgemeinde Juist ist zur Zeit leider nicht besetzt. Falls Sie Interesse an dieser Tätigkeit haben, können sie sich gerne bewerben.  


Die Gleichstellungsbeauftragte bietet regelmäßig Sprechzeiten an. Die Termine werden in der Inselpost veröffentlicht.