Ehrenamt

Gleichstellungsbeauftragte gesucht

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ 

So lautet der Text im Grundgesetz. Die Kommunen sind verpflichtet, dieses Recht umzusetzen. Dafür ist das Amt der Gleichstellungsbeauftragten mit besonderen Rechten ausgestattet und in das politisch administrative System eingebunden.   

Die soziale Wirklichkeit...

In vielen Familien tragen die Frauen immer noch den größten Anteil an der Kindererziehung und an der Arbeit im Haushalt. Der gesellschaftliche Wert der Familienarbeit erfährt oft wenig Anerkennung. Die finanzielle Absicherung im Alter ist bei vielen Frauen schlechter als bei Männern. Frauen sind häufig von Altersarmut betroffen. Frauen sind in Führungspositionen unterrepräsentiert. Oft werden sie bei gleicher Tätigkeit und Leistung geringer bezahlt. Im öffentlichen Leben sind Frauen in Parteien, Verbänden, gesellschaftlichen Funktionen und anderen wichtigen Organisationen stark in der Unterzahl. Häusliche Gewalt richtet sich vorwiegend gegen Frauen und Mädchen ist in unserer Gesellschaft traurige Realität. 

Ziel der Gleichstellungsarbeit

Ziel der Gleichstellungsarbeit ist es, Frauen und Männern gleiche  Entwicklungs- und Lebenschancen zu ermöglichen. Die Gleichstellungsbeauftragte arbeitet dafür innerhalb und außerhalb der Verwaltung als Interessenvertretung für Frauen. Ihre Aufgabe ist es Benachteiligungen abzubauen, und frauenfördernde Maßnahmen durchzusetzen.

Ist das eine Aufgabe für Sie?  

Die Inselgemeinde möchte die Position der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten neu besetzen. Die Aufgaben ergeben sich aus den §§ 8 und 9 des Niedersächsischen Kommunalverwaltungsgesetzes.

Es geht um kompetente und engagierte Unterstützung zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Sie wirken mit und informieren zu Gleichstellungsthemen. Sie nehmen an Gremiensitzungen teil und führen Einzelberatungen durch. Über ihre Tätigkeiten als Gleichstellungsbeauftragte ist dem Gemeinderat ein jährlicher Bericht vorzulegen. 

Die Aufgaben beziehen sich sowohl auf die Arbeitsbedingungen innerhalb der Gemeindeverwaltung als auch auf Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft. 

Interessierte Bürgerinnen werden gebeten, ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 10.05.2026 an die Inselgemeinde Juist, Postfach 1464, 26560 Juist oder an bewerbung@juist.de zu senden. Über die Berufung der Gleichstellungsbeauftragten wird der Gemeinderat entscheiden.

Weitere Informationen erhalten Sie von Frau Weers, Tel.: 04935/809-117